Eine gute Nachricht für Regenbogenfamilien
Der Verfassungsgerichtshof hat den Artikel 8 des Gesetzes Nr. 40 von 2004 über die künstliche Befruchtung teilweise für verfassungswidrig erklärt. In Zukunft muss auch die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Frau, die im Ausland die künstliche Befruchtung in Anspruch genommen hat, als Elternteil eingetragen werden. Dies im Interesse des Kindes, das einen gesicherten Status und ein Rechtsverhältnis zu beiden Elternteilen und ihren Verwandten haben müsse.

